Marktordnung

REGELN & MARKTORDNUNG (Stand: 11.02.22)


Das Befahren des Parks mit PKWs ist grundsätzlich nicht gestattet!

Bitte nutzen Sie die öffentlichen Parkplätze in der Umgebung. Nicht ordnungsgemäß abgestellte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt.

Veranstalter: AIG Westend e.V.  vertreten durch den 1. Vorsitzenden Tobias Klotz


Der gesetzliche Verkaufsstart ist um 11:00 Uhr. Die Standgebühr wird im Falle einer Erkrankung, nur gegen Vorlage eines ärztlichen Attestes erstattet.

 

Stand:
Die Standplatzwahl ist frei, bitte beachten Sie das nach jedem Stand mind. 2m Abstand zum Nachbarn ist um ein Gedränge zu vermeiden. Außerdem ist an einigen Wegen nur einseitiges Aufbauen oder versetzten Aufbauen erlaubt, bitte beachten Sie dafür die Hinweise auf dem Übersichtplan!
(zugelassene maximale Standtiefe 2m/ Abstand zwischen den Ständen 2m)

Zulassung:
Zugelassen sind in- und ausländische Firmen sowie Privatpersonen. Über eine Zulassung entscheidet der Veranstalter. Der Veranstalter ist berechtigt, eine Anmeldung ohne nähere Bezeichnung der Gründe abzulehnen. 

Anmeldung:
Die Anmeldung erfolgt über den Veranstalter. Anmeldungen werden ausschließlich über die Ticketplattform „TicketIO“ verkauft. 

Verkaufsverbot:
Getränke werden vom Veranstalter gestellt, daher kein Getränkeverkauf!      
NS-Artikel sowie Pornographische Gegenstände dürfen nicht verkauft werden! Nicht genehmigte Ausstellungsobjekte können vom Veranstalter auf Kosten des Ausstellers entfernt werden. Falls von einem Aussteller wiederholt nicht genehmigte Waren angeboten werden, hat der Veranstalter das Recht, den Stand zu schließen. 
Kein Verkauf von Neuwaren!

Der Veranstalter entscheidet bindend über die Einstufung der Stände / des Warensortiments der Händler in die Sparten privat oder gewerblich. Als gewerblicher Trödler gilt, wer seinen Stand zu gewerblichen Zwecken unabhängig vom Angebot betreibt. Als Privattrödler gilt wer ausschließlich gebrauchte Gegenstände zu nicht gewerblichen Zwecken verkauft. Bei gemischtem Sortiment sind die jeweiligen Gebühren pro Sortiment zu entrichten.

Standzuteilung:
Die Standzuteilung erfolgt durch den Veranstalter. Der Veranstalter wird die Plätze im Sinne der Händler, Besucher und Parkanlagen sowie Grünflächen vergeben. Eigene Fahrzeuge, auch Anhänger, dürfen nicht im Westpark parken. Bei Nichtbeachtung werden Fahrzeuge kostenpflichtig abgeschleppt. Nach Beendigung der Veranstaltung sind die gesamte Verkaufsfläche und davorliegende Bereiche besenrein zu verlassen. Bei Absage oder Nichterscheinen des Teilnehmers am Trödelmarkt nach Anmeldeschluss werden geleistete Zahlungen nicht zurückerstattet.

Auf- bzw. Abbau:
Das Befahren des Geländes mit dem PKW, Lkw, Mofa, Anhänger ist verboten. Der Aufbau der Stände erfolgt nach Anweisung des Veranstalters. Der Abbau der Ausstellungsgüter darf grundsätzlich nur nach Ende der Veranstaltung nach Anweisung des Veranstalters erfolgen. 

Standaufbau: 
Der Händler hat für einen sicheren und ordentlichen Stand Sorge zu tragen. Der Aufbau erfolgt so, dass für die Besucher eine Durchgangsstraße (Rettungsweg) von 3,50 m entsteht.

Stornierung: 
Bei Absage oder Nichterscheinen des Teilnehmers am Trödelmarkt nach Ticketkauf werden geleistete Zahlungen nicht zurückerstattet. In Ausnahmefällen kann bei Krankheit gegen Vorlage eines Attestes die Standgebühr mit Abzug von 2€ Bearbeitungsgebühr erstattet werden.

Reinigung:
Der Veranstalter sorgt für die Reinigung des Ausstellungsgeländes. Die Reinigung der Stände obliegt dem Aussteller und muss vor Ausstellungsbeginn beendet sein. Angefallener Müll am Stand ist von jedem Aussteller selbst wieder mitzunehmen. Bei nicht gereinigtem Standplatz wird von dem entsprechenden Aussteller ein Reinigungsentgelt von 50,00 € erhoben. Die vorhandenen Mülltonnen im Park sind ausschließlich zur Entsorgung von normalem Müll und nicht zur Entsorgung von restlicher Trödelware oder Verpackungen zu benutzen. 
Container im Park dürfen für die Entsorgung genutzt werden, aber unbedingt KLEIN machen!

Befahren der Wiesen:
Das Befahren der Wiesenflächen mit Fahrzeugen ist strikt untersagt. Das Ermessen der Strafe behält sich der Veranstalter vor und entscheidet je nach Schaden und Einsicht. Zuwiderhandlungen werden mit einem sofortigen Ausschluss von der Veranstaltung geahndet. Weiterhin behält sich der Veranstalter die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen vor.

Darbietungen und akustische Übertragungen, Werbung: 
Eine Produktwerbung durch Darbietungen, Übertragungen oder Durchsagen ist nicht gestattet. Werbung durch Verteilen von Drucksachen oder Aufstellen von Schildern sowie die Ansprache der Besucher ist ebenfalls nicht gestattet. Verteilung von Werbemitteln für andere Ausstellungen und Veranstaltungen sind nur mit Genehmigung des Veranstalters erlaubt.

Fotografien und Zeichnen:
Gewerbsmäßiges Zeichnen und Fotografieren auf dem Ausstellungsgelände bedürfen der Genehmigung des Veranstalters.

Haftungsausschluss: 
Für Schäden, die Personen oder Sachen, insbesondere Ausstellungsgegenstände, während des Aufenthalts oder der Unterbringung auf dem Ausstellungsgelände und in den Ausstellungsräumen erleiden, übernimmt der Veranstalter keine Haftung, insbesondere auch nicht für Schäden, die durch die Bediensteten oder durch das dort verkehrende Publikum oder sonstige Umstände verursacht werden. Das gilt auch für Schäden an Personen und Gegenständen, insbesondere Ausstellungsgegenständen, die durch Mitarbeiter des Veranstalters entstehen. Ebenfalls wird für Schäden, die durch Diebstahl, Feuer, Blitzschlag, Sturm, Explosion, Wassereinbruch, Durchregnen oder aus anderen Ursachen entstehen, kein Ersatz geleistet. Ebenso wenig können aus etwaigen, auf Irrtum beruhenden Maßnahmen oder Angaben des Veranstalters Schadensersatzansprüche jedweder Art gegen den Veranstalter hergeleitet werden. In Fällen höherer Gewalt und / oder notwendiger Evakuierungen des Parks (z.B. aufgrund eines Unfalls, plötzlich auftretender heftiger Unwetter, Bombendrohung o.ä..), übernimmt der Veranstalter für das Eigentum der Händler und Standaufsteller keine Verantwortung und ist von der Haftung freigestellt. Kommt es aus Gründen, welche außerhalb des Einflussbereiches des Veranstalters liegen und somit der Veranstalter nicht zu verantworten hat, zum Ausfall, Abbruch oder einer Änderung der Durchführung der Veranstaltung, besteht kein Anspruch auf Ersatz oder Erstattung von Kosten. Eine Erstattung der Standgebühren erfolgt nicht. Das Mitbringen von feuergefährlichen Gegenständen (Gasflaschen) ist strengstens untersagt. 

Für die Bewachung seines Standes und seiner Ausstellungsgüter während der Auf- und Abbauzeit sowie während der Besuchszeiten der Ausstellung hat der Aussteller selbst Sorge zu tragen. Die allgemeine Bewachung des Veranstaltungsgeländes übernimmt der Veranstalter. Der Aussteller ist für den standsicheren Aufbau seines Standes insbesondere die windsichere Befestigung und Montage selbst verantwortlich und haftet für jeden Personen- und Sachschaden, der durch seinen Ausstellungsaufbau oder seine Ausstellungsgüter entsteht und stellt den Veranstalter ausdrücklich von allen Schadenersatzansprüchen frei.

Hausrecht:
Im gesamten Park übt der Veranstalter das Hausrecht aus. Den Anweisungen des Veranstalters ist Folge zu leisten.

Mündliche Vereinbarungen:
Alle Vereinbarungen, Einzelgenehmigungen und Sonderregelungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Veranstalter.


Gerichtsstand und Erfüllungsort:
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Dortmund.

Datenschutz:
Die im Rahmen der Antragstellung erhobenen persönlichen Daten werden ausschließlich zum Zweck der Organisation der Teilnahme am Trödelmarkt nach den Vorschriften des Datenschutzgesetzes NRW verarbeitet.

Vorläufige Marktordnung:
Der Veranstalter behält das Recht die Marktordnung zu ergänzen oder zu ändern. Hier rüber werden Sie schriftlich informiert.